Henriet und Rainer Viefhaus
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Betreute Ferien für geistig behinderte und/oder psychisch erkrankte Menschen

Leitbild und pädagogischer Hintergrund der Ferienbetreuung

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle unser Leitbild im Bezug auf die betreuten Ferien näher bringen.
Wir halten das Erstellen eines Leitbildes für unerlässlich, beschreibt es doch die Grundsätze, Einstellungen und Überzeugungen, die wir mit uns und unserer Persönlichkeit in unsere Arbeit einbringen.
Wir sehen unseren theoretischen Ansatz in der Tradition jener pädagogischen Konzepte, die Menschen mit Behinderungen auf dem Weg zu einem möglichst eigenständigen und selbstbestimmten Leben begleiten.
Aus dem humanistischen Menschenbild heraus leitet sich der Grundsatz ab, dass jeder Mensch das Recht auf persönliche Entwicklung seines Lebens hat, so wie es ihm subjektiv richtig erscheint.
Grundlage dafür ist die Sichtweise, dass eine hierarchische Aufteilung der Gesellschaft in ‚behinderte Menschen’ und die sie betreuenden ‚Professionellen’ der Vergangenheit angehört, eine Sichtweise, wie sie schon im Normalisierungsprinzip formuliert und im Zuge der Independent-Living-Bewegung weiterentwickelt wurde. Dort wird ebenso gefordert, Begriffe wie die des ‚Patienten’ bzw. ‚Klienten’, die noch der Sichtweise des Rehabilitationsparadigmas angehören, zu verwerfen. Der Begriff ‚Kunde’ wird dem o.g. Verhältnis zwischen von Behinderung betroffenem Menschen und Betreuer, bzw. Assistenten am ehesten gerecht, und zwar in dem Sinne, als dass ein Kunde ein Mensch ist, der sich mit einem bestimmten, für ihn wichtigen Bedürfnis an eine neutrale Stelle wendet, die die Möglichkeiten hat, diesem gerecht zu werden.

Was bedeutet das aber nun für unser Projekt eines speziellen Angebots betreuter Ferien für Menschen mit geistiger und/oder psychischer Behinderung?
In unseren Gästen sehen wir die ‚Profis’ für die Ihnen eigenen Bedürfnisse und Anliegen im Bezug auf  ihr Leben, in diesem Falle ihre Ferien, die sie sich entschlossen haben, bei uns zu verbringen. Welche Ausflüge werden geplant, wie sieht die Menugestaltung für die Woche aus, welche Interessen sollen berücksichtigt werden? In diesen und allen anderen Fragen stehen wir unseren Gästen, bzw. Kunden assistierend zur Seite. Kunden daher, da unser Selbstverständnis dahin geht, dass wir uns als Dienstleister für die Bedürfnisse unserer Gäste sehen. Diese versuchen wir auf sachlicher Ebene in Form von Unterbringung und Verpflegung, aber vor allem auf zwischenmenschlicher Ebene in Form von Betreuung, die durch offene Zuwendung, Wertschätzung und Akzeptanz gekennzeichnet ist, zu erfüllen.

Über den Aspekt der Dienstleistung hinaus gibt es noch im Sinne des Empowerments den der ‚Assistenten-Rolle’ in der dialogischen Assistenz, die ebenfalls dem Verständnis der professionellen Dienste entspringt. Darunter verstehen wir die Übernahme der persönlichen Assistenz aus der Arbeit mit Menschen mit einer Körperbehinderung, allerdings unter dem Vorbehalt, als dass der Assistent insofern in die Entscheidungsfreiheit eingreift und stellvertretend entscheidet, wenn es um die gesundheitlichen Belange des Wohles eines Menschen mit geistiger und/oder psychischer Behinderung geht. Bespiel kann der Konsum von Alkohol bzw. Nikotin sein oder auch die Einnahme von Medikamenten. In diesen und ähnlichen Fragen handeln wir im Sinne des den Ferien vorausgegangenen Austauschs mit der Institution, in der unser Gast seinen ständigen Wohnsitz hat.
Im übrigen können auch von dieser Seite bei uns ‚Bedürfnisse’ angemeldet werden, z.B. wenn der Aufenthalt bei uns an eine bestimmte Zielsetzung geknüpft sein soll wie der der Aufbrechung bestimmter Verhaltensmuster und ähnlichem.
Zum Schluss noch eine, wie wir finden sehr gute und zutreffende Definition von Paul Miles für den Begriff des Selbstbestimmten Lebens in einem Artikel der Zeitschrift ‚Die Randschau’ aus Deutschland (5.Jg., Heft 4/5/1990, S. 17-18): ‚Selbstbestimmtes Leben von Behinderten bedeutet die Kontrolle über das eigene Leben, die auf einer Auswahl akzeptablen Möglichkeiten basiert, die die physischen und psychischen Abhängigkeiten von anderen minimieren.
Akzeptable Möglichkeiten sind dann gegeben, wenn die Grundsätze der grösstmöglichen Integration in das Leben der Gemeinde, der Entmedizinierung, der Anti-Diskriminierung und der grösstmöglichen KonsumentInnenkontrolle gewährleistet sind.’

In der Hoffnung, Ihr Interesse geweckt und Ihnen nicht zu viel Zeit durch zu viele Informationen gleich zu Beginn gestohlen haben, stehen wir Ihnen für offene Fragen jederzeit gern zur Verfügung